Wenn Sie selbst die Taufe wollen oder Ihr Kind taufen lassen möchten, geben Sie dies unserem Pfarrsekretariat bekannt. Es wird ein Taufgespräch vereinbart, bei dem über den Glauben gesprochen wird und auch über den Wunsch, sich selbst oder das Kind taufen zu lassen. Weiters wird der Ablauf der Tauffeier besprochen: Dass jemand von der Familie eine Bibelstelle verkündet, dass sie Fürbitten sprechen, dass Lieder gesungen werden usw. Für die Taufe ihres Kindes wird vorausgesetzt, dass Sie ihr Kind religiös erziehen und fördern. Taufpaten / Taufzeugen: Einem Täufling ist, soweit dies geschehen kann, ein Pate zu geben. Ein Pate oder eine Patin muss: - Das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. - Katholisch, gefirmt und nicht ausgetreten sein. - Das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben. - Ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht. - Nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein. Taufzeuge: Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und dann nur als Taufzeuge, zugelassen werden. Seite 2 von 2 <<< zurück |